Über die Kategorie Planung und Anlagen
In dieser Kategorie werden beispielhafte Verkehrsprojekte mit Infrastrukturkomponenten für das Velo ausgezeichnet, die einen der folgenden Bereiche abdecken:
Planungsinstrumente und Massnahmenbündel:
z. B. Richtpläne für Velowegnetze, Strategien, Konzepte, Richtlinien (Standards), Massnahmenprogramme, Masterpläne
Bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen:
Anlagen und Anlagenetze für den rollenden Verkehr, Bauten und Anlagen für den ruhenden Verkehr, Markierungen, Signalisationen und Wegweisungen
Eingereichte Projekte
Teilnahmebedingungen
Die eingereichten Projekte müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Eine Massnahme oder ein Massnahmenbündel muss im Wesentlichen aus Infrastrukturkomponenten bestehen, mindestens zur Hälfte umgesetzt und für die öffentliche Nutzung in der Schweiz bestimmt sein.
- Ein Planungsinstrument muss von den Behörden als verbindlich erklärt sein.
- Die Realisierung oder Inkraftsetzung darf nicht länger als 4 Jahre zurückliegen.
Bei Sharing- und anderen Dienstleistungen können nur die Infrastruktur-, nicht jedoch die Dienstleistungs-Komponenten beurteilt werden.
Bewertungskriterien
- Erfolgreiche Umsetzung
- Funktionalität (attraktiv, direkt, zusammenhängend, zugänglich), Komfort, Gestaltungsqualität, Akzeptanz
- Effektivität: Nutzung, Wirkung
- Sicherheit
- Modellcharakter: Übertragbarkeit auf andere Situationen
- Innovationsgrad: visionär, ideenreich, unkonventionell
- Vorgehensweise: Engagement der Beteiligten (Einbezug der Velofahrenden, Hartnäckigkeit, Mut)
- Effizienz der eingesetzten Mittel: Verhältnis zwischen Aufwand und Mehrwert für die Velofahrenden
- Begleitkommunikation / Öffentlichkeitsarbeit